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Verbotene Liebe trotz «Ehe für alle»

pvetsch

Kein Ende der Diskriminierungen mit «Ehe für alle»

Die Verlierer*innen der Abstimmung fahren mit diskriminierenden Machenschaften unbeirrt fort. Viele fühlen sich durch Putins Krieg – der auch ein Krieg gegen eine offene Gesellschaftsform ist, die persönliche Freiheiten zulassen sollte — und weitere nationalistisch, autoritär regierte Länder bestärkt. Insbesondere Rechtsgerichtete, mit einer Religionsgemeinschaft Verbundene, machen in geheimdienstlicher Manier Jagd auf mögliche «Verderber*innen» ihrer Kinder und auf mögliche Gegner der religiös-ordentlichen Konsumgesellschaft. Sie nennen dies «Jugendschutz» und lehnen eine umfassende sexuelle Aufklärung ab. Sind die «Entdeckten» auch noch politisch unbequem, geben sich auch erstaunlicherweise linke, grüne und alternative Politiker*innen als queerfeindliche Autoritäts- und Machtmenschen zu erkennen.


Kirchen wollen wissen, wer sexuell wie tickt

Lebt eine Person bis zur Volljährigkeit ohne Beziehung, fädeln Kirchentreue Freundschaften ein, und hoffen, dass man mit den neu «gewonnenen» Freund*innen mal gemeinsam in die Ferien reist. Liegt die Vermutung nahe, dass eine nach ihrer religiösen Sicht «sexuelle Störung» vorliegt, wird getestet, wird versucht zu verkuppeln: auf erste erfolglos verlaufene «harmlose» Reisen folgen weitere, in denen die anderen sexuelle Abenteuer suchen, um die Person zum Mittun zu animieren und sie noch auf die «richtige Fährte» zu bringen. Wird Homosexualität vermutet, werden Beziehungen arrangiert, und versucht, der Person gesundheitlichen Schaden beizufügen, zum Beispiel mit einer viralen Ansteckung. Endet dies erfolglos, so werden weitere mögliche «Kolleg*innen» rekrutiert und die Versuche gehen weiter. Oder für Freizeitaktivitäten – z.B. Sport – um das Verhalten beim Duschen zu beobachten.

Es wird um jeden Preis versucht, die Person in einen engeren Kontakt zu verwickeln, um einen Vorfall zu provozieren. In meinem Fall war es ein von einer Grafik-«Kollegin» vermittelter Walliser, tief gläubig, der im Architekturbüro ihres Mannes angestellt war. Wir gingen einmal die Woche Badminton spielen. Die Hoffnung ging nicht auf, dass ich mich in ihn «verguckte». Er erzählte mir von vergangener unglücklicher Verliebtheit in eine Frau. Dies wohl in der Hoffnung, dass ich meine Homosexualität ihm gegenüber offenlege. Wieso sollte ich? Ich ahnte, dass er damit ein Problem haben könnte, wie es sich auch herausstellte: Als ihm nach Jahren, kurz vor seiner Rückkehr ins Wallis, meine «Kollegin» ihn aufklärte (was er insgeheim schon lange wusste), bekam ich von ihm eine Schuld vorgeworfen, ich hätte ihm dies zu Beginn sagen sollen. Er brach den Kontakt ab.


Gleichgeschlechtliche Liebe soll versteckt gelebt werden

Meine langjährige Naivität hatte einen Vorteil: ich lernte die Methodik der queerfeindlichen Fundis kennen. Selbst noch jetzt, wo ich meine Mutter in Sargans mitbetreue, schmeichelte sich eine Nachbarin bei mir (uns) ein. Nach vielen Kontakten und im Wissen, dass ich homosexuell bin, erzählte sie mir bei ihrem letzten Besuch, dass sie es nicht akzeptieren könne, wenn sich ein lesbisches Paar in einem Strassencafé einen Zungenkuss gibt.

Wird sich ein weiterer Kontakt ergeben, werde ich sie darauf aufmerksam machen:

Artikel 8 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft verbietet Diskriminierung aufgrund der Lebensform. Nach einer Volksabstimmung am 9. Februar 2020, bei der über 60 Prozent der Bürger für einen gesetzlichen Diskriminierungsschutz bi- und homosexueller Menschen stimmten, sind in der Schweiz Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung strafbar.


1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebens­form, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tat­sächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behin­derten vor.


Ihre Aussage diskriminiert auch mich als Schwuler.


Die Mehrheit auf dem Land unterstützt eine fundamentalreligiöse Politik

Viele Religionsgemeinschaften – hier in der Schweiz ist die römisch-katholische Kirche die grösste queerfeindliche Institution – treten die in der Bundesverfassung festgelegte Rechtsgleichheit mit Füssen. Ich werde als Kämpfer für eine egalitäre Gesellschaft und für eine Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Liebe von politischen Parteien, der Wirtschaft und selbstverständlich von den Kirchen gemeinsam bekämpft. Da ich mich nicht bereit zeige, eine allfällige Liebe in der Öffentlichkeit verstecken zu müssen, folgten zeitraubende Anfragen von Kund*innen, die meist von kantonalen oder kommunalen Geldern mitfinanziert wurden, so dass ich mich vor fünfeinhalb Jahren veranlasst sah, meine selbständige Tätigkeit als Grafiker in Chur und Sargans aufzugeben. Politisch war ich schon seit früher Jugend sehr interessiert, blieb auf Grund von fehlender Transparenz aller Parteien bis hin zur SP – parteilos. Sämtliche Parteien spann(t)en in meinem Fall zusammen, schockierend queerfeindlich.

 
 
 

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