“Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösen Unterricht zu verfolgen.” Dies steht in unserer Bundesverfassung, Artikel 15. Doch nur wenige Kantone respektieren die Religionsfreiheit: Unternehmen werden gezwungen, Abgaben an die Kirchen zu leisten - und zwar über die Steuern, direkt durch den Staat. Firmen dürfen sich nicht auf die Glaubens- und Religionsfreiheit berufen, entschied selbst das Bundesgericht. Sie haben nicht einmal eine Wahl, an welche Glaubensgemeinschaft sie ihre Zahlungen zu richten “wünschen”. Im Kanton Zürich werden die eingezogenen Gelder proportional an die evangelisch-reformierte und an die römisch-katholische Kirchgemeinde aufgeteilt, in der Stadt profitiert auch die christkatholische Glaubensgemeinschaft. Zum Beispiel flossen so 73 Millionen ungefragt und teils ungewollt von Unternehmen allein an die römisch-katholische Landeskirche.
“Gottes Lohn hat keinen Preis. Geld ist Werkzeug für Gutes.” liest man auf der Website der katholischen Landeskirche des Kantons Zürich. Wieviel dieses “Gute” ist und wem dieses Geld zu Gute kommt? Zuviel des Guten, könnte man meinen: von den 240 Mio. CHF Gesamtausgaben im Jahr 2017 wurde ein magerer Anteil von weniger als 10 Prozent für Tätigkeiten von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung eingesetzt, der grösste Anteil von über 90 Prozent wurde für Leistungen und Aufwendungen der Kirchgemeinde oder religionsbezogen aufgewendet.
Der Kanton Zürich steht mit der obligatorischen Finanzierung der Kirchen durch Firmen nicht alleine da. Nur Basel-Stadt, Aargau, Appenzell-Ausserrhoden und Genf kennen keinen direkten Geldfluss von Unternehmen an die Kirchen. Aber Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen haben ohne Ausnahme in der ganzen Schweiz Steuergelder an Religionsgemeinschaften abzuliefern.
Die Kirchen sind in Exekutiven und Parlamenten erfolgreich vertreten: wie dies noch nicht genug wäre, stellt der Kanton Zürich den öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften jährlich zusätzliche 50 Millionen Franken zur Verfügung.
Energisch bemüht, ordentliche, proportional überstarke Vertretungen in Exekutiven und Legislativen zu sichern, werden auch den Kirchen genehme Kandidat*innen für politische Ämter gefördert und unterstützt, oder Parteien erhalten finanzielle Zustüpfe. Auf diese einfache Art der Sicherung voller Kassen auf Kosten von Steuerzahlenden wird nicht freiwillig verzichtet.
“Da sah Jesus seine Jünger an und sagte zu ihnen: Wie schwer ist es für Menschen, die viel besitzen, in das Reich Gottes zu kommen!“
Quellen:
https://www.cash.ch/kolumne/besteuerung-vor-der-kirchensteuer-sind-nicht-alle-gleich-1947044
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